Eine Kur ist oft genau das Richtige, um die Gesundheit von Körper, Geist und Seele zu stärken und vor allem zu erhalten.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie auch einen Anspruch auf so genannte Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie in 10 einfachen Schritten zu einer erfolgreichen Kur kommen und welche Kosten die Krankenkasse dabei übernimmt. Gehen Sie schon heute den ersten Schritt mit uns und wir hoffen, Sie bald in Bayern begrüßen zu können.
1 Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
2 Ärztlicher Befund
Nach einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Befinden zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.
3 Antrag
Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle) übermittelt. Dem Antrag ist als Anlage eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt beizulegen.
4 Prüfung
Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.
5 Genehmigung
Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder BeihilfesteIle.
6 Ablehnung
Bei einer Ablehnung des Antrages sollte, am besten mit Unterstützung des Arztes, schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.
7 Private Kur
Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort
verordnet.
8 Kurort
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
9 Durchführung
Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
10 Kosten
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von bis zu 13 Euro pro Tag bezahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.